GOBD VERFAHRENSDOKUMENTATION
Betriebsprüfung:
Das Finanzamt kann die Dokumentation verlangen. Können Sie diese nicht vorlegen kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Seit 2015 gelten für alle Unternehmer die „Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich aus den §239, §257 HGB und den GoBD
Diese stellen folgende Anforderungen an Archivierung von kaufmännischen Unterlagen
- Ordnungsmäßigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit des Verfahrens
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherheit vor Verlust
- Nutzung durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
Die Verfahrensdokumentation beschreibt diese Prozesse.
Bei dieser Erfassung des Istzustandes werden gleichzeitig Schwachstellen in der Organisation der kaufmännischen Abläufe aufgedeckt und können sofort bearbeitet werden. Hierfür gibt es in vielen Fällen Fördermittel der BAFA.
Nutzen Sie mein Fachwissen um diese Dokumentation rechtssicher zu erstellen. So meistern Sie die Betriebsprüfung in diesem Punkt sicher.